Reparatur
und Wartung
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Bauplanung und bei der Bauüberwachung für den Rohrleitungsbau, für wassertechnischen Anlagenbau sowie insbesondere für den Bau und die Instandsetzung von Trinkwasserhochbehältern.
Ebenso planen und realisieren wir Maßnahmen der EMSR-Technik und bringen im Bereich des Kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) entsprechendes Fachwissen ein.

Für
Geschäftskunden
Geschäftskunden
Die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH bündelt das Wissen von vielen Mitarbeitern unterschiedlichster Fachrichtungen und Spezialgebiete. Für bestimmte Themen stellen wir Ihnen dieses Know-how zur Verfügung.
Laboruntersuchungen
Unser Labor ist eine zugelassene Untersuchungsstelle nach DIN EN 17025:2005. Wir überwachen nicht nur unser eigenes Trinkwasser in den Gewinnungs-, Aufbereitungs- und Verteilungsanlagen, wir übernehmen diese Dienstleistungen auch für andere Versorger in deren lokalen Netzen.
Erweiterte Analysen
für Endverbraucher
Als Endverbraucher bitten Sie am besten ihren lokalen Versorger um eine aktuelle Analyse. Nur er kann Ihnen genau mitteilen, von welcher Abgabestelle des Fernwassernetzes er Trinkwasser bezieht und ob er es gegebenenfalls noch mit eigenem Wasser mischt, was die chemische-biologische Zusammensetzung verändert.
Wasserentnahmentgelt:
Reduzierte Beiträge für
besondere Nutzungsformen

Für
Auftragnehmer
Jeder Bauausführende ist verpflichtet, vor Beginn der Erdarbeiten eine Auskunft über die Lage von Trinkwasserversorgungsanlagen einzuholen. Die Unterlagen der Leitungsauskunft sind während der Baumaßnahme auf der Baustelle vorzuhalten. Bei Feststellen von Verstößen kann ein Baustopp verfügt werden.
Seit 01.01.2012 erhebt das Land Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der „Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für das Land Sachsen-Anhalt“ (WasEE-VO LSA) ein Wasserentnahmeentgelt. Dieses Entgelt wird von unserem Unternehmen für die gesamte, aus der Rappbode-Talsperre entnommene Rohwassermenge entrichtet. Unsere Aufwendungen dafür müssen wir an unsere Kunden weiterreichen.
Die Verordnung sieht für begünstigte Zwecke (z.B. Prozess-, Kühl- oder Beregnungswasser) reduzierte Entgeltsätze vor. Sie können auch dann geltend gemacht werden, wenn das Wasser über unser Unternehmen bezogen wird. Dazu muss ein entsprechender Antrag vom Endverbraucher ausgefüllt, ggf. vom örtlichen Versorger bestätigt und an unser Unternehmen geschickt werden.
Wir erledigen die Abwicklung mit den Behörden und erstatten nach Vorliegen des amtlichen Bescheides den Ermäßigungsbetrag.
Aktuelle Antragsformulare stehen beim Landesverwaltungsamt Halle zum Herunterladen bereit. Fragen zum Ablauf und zur Berechtigung beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter unseres Bereiches Vertrieb und Unternehmensentwicklung.